Kosten
Als approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin bin ich im Arzt-/Psychotherapeutenregister (gemäß § 4 Ärzte-ZV) der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen eingetragen. Meine Praxis ist eine Privatpraxis. Das bedeutet, dass ich grundsätzlich nur Privatpatient*innen oder Selbstzahler*innen behandeln kann.
Kostenübernahme
PRIVATPATIENT*INNEN und BEIHILFEBERECHTIGTEN empfehle ich, bereits vor dem Erstgespräch mit ihrer Krankenversicherung Kontakt aufzunehmen, um die Kostenübernahme zu klären. Diese erfolgt in der Regel, zumindest anteilig, problemlos. Die Kosten richten sich hier nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Es kann bis zum Höchstsatz (3,5 -facher Satz) abgerechnet werden. Weitere Gebühren und Details teile ich selbstverständlich auf Anfrage mit bzw. wir besprechen diese im Erstgespräch.
SELBSTZAHLER*INNEN tragen die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung selbst. Die Kosten betragen je nach Aufwand zwischen 120€ und 150€ pro Therapiestunde.
GESETZLICH VERSICHERTE haben in Ausnahmefällen die Möglichkeit, die Therapiekosten von ihrer Krankenversicherung im Rahmen des Kostenerstattungsverfahrens bezahlt zu bekommen.
Bitte fragen Sie diesbezüglich bei Ihrer Krankenkasse nach.
Allgemein gilt: Es können zusätzliche Kosten für Diagnostik, Telefongespräche, Bescheinigungen, Befunde und andere Mehraufwendungen entstehen, die auf Grundlage der GOP abgerechnet werden.